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Saubermacher Outsourcing GmbH
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Sortieren und Sammeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, Räumen von Straßen und Plätzen von Kehrgut und Schnee, Anbieten persönlicher Dienstleistungen, Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern - grenzüberschreitend, Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Lenker, Überlassung von Arbeitskräften, Abfüllen von Stickstoff,
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| Details: |
Firmenname : Saubermacher Outsourcing GmbH Firmenbuchnummer : 208237g Firmengericht : Landesgericht für ZRS Graz Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Graz |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Saubermacher Outsourcing GmbH Firmensitz : Graz Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Mag. Peter Fischer<br>Erika Marko<br>Andreas Patschok
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes<4244> : Personalbereitsteller Fgr Abfall- und Abwasserwirtschaft<5017> : Abfallsammler und -behandler
Kanalräumer, Wartung v. Kläranlagen, Rohrreinigung
Kehr-, Wasch- und Räumdienste, Winterdienste Fgr chemische Industrie<1840> : Chemische Industrie Fgr Freizeitbetriebe<6676> : Anbieten persönlicher Dienstleistungen Fgr für das Güterbeförderungsgewerbe<2200> : Transportgewerbe mit KFZ Fgr für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<2193> : Kraftfahrzeugverleih (ohne Lenker) LGr Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung<3201> : hauptbetreutes Gremium LI Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger<5094> : Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Gewerbeberechtigungen aufrecht Kanalräumer gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994 : seit: Freitag, 03. August 2007GF: Mag. Peter Josef Fischer Räumen von Straßen und Plätzen von Kehrgut und Schnee gemäß § 5 Abs. 2GewO 1994 : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: Andreas Patschok Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung gemäß § 94 Z. 13 GewO 1994 : seit: Samstag, 27. November 2004GF: Erika Marko Abfüllen von Stickstoff gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 10. März 2004GF: Andreas Patschok Überlassung von Arbeitskräften gemäß § 94 Z. 72 GewO 1994 : seit: Montag, 01. September 2003GF: Mag. Peter Josef Fischer Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Bestellung eines Lenkers gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994 : seit: Montag, 01. September 2003GF: Mag. Peter Josef Fischer Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 40 LKW gemäß § 2 Abs. 2 Z. 2 des Güterbeförderungsgesetzes BGBl 1995/593 idF BGBl I 2002/32 : seit: Donnerstag, 27. Juni 2002GF: Mag. Peter Josef Fischer Anbieten persönlicher Dienstleistungen mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die an eine Befähigung oder eine besondere behördliche Bewilligung gebunden oder anderen Gewerben vorbehalten sind gem. § 5 Abs.3 GewO.1994 : seit: Freitag, 07. Dezember 2001GF: Andreas Patschok Handelsgewerbe und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994 : seit: Freitag, 07. Dezember 2001GF: Andreas Patschok Sammeln und Sortieren von Abfällen gemäß § 5 Abs. 3 Gew0 1994 : seit: Freitag, 07. Dezember 2001GF: Andreas Patschok |
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