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Neundlinger GmbH
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Firmenname : Neundlinger GmbH Unternehmensbezeichnung : Adresse : Dreherstraße 5, 1113 Wien Firmenbuchnummer : 179440h Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XI. Bezirkes Weitere Aufsichtsbehörde : Nicht vorhanden Anwendbare Rechtsvorschriften : http://www.ris2.bka.gv.at." Rechtsform : Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sonstige Informationen nach §14 UGB : Nicht vorhanden UID-Nummer : ATU47004806 Allgemeine Geschäftsbedingungen : http://www.pharma-net.at |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Neundlinger GmbH Firmensitz : Wien Unternehmensgegenstand : pharma.net
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<5488> : Kfz-Verleiher Fahrzeughandel<5298> : Fahrzeugeinzel- und -großhandel Gastronomie<766> : Kantine Kleintransportunternehmungen<5290> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Kantine : seit: Dienstag, 06. November 2007GF: Gerhard Stelzer Handelsgewerbe : seit: Mittwoch, 01. September 2004GF: Harald Neundlinger Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers : seit: Mittwoch, 01. September 2004GF: Harald Neundlinger Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt : seit: Donnerstag, 01. April 1999GF: Harald Neundlinger |
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ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft
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| Details: |
Firmenname : ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft Firmenbuchnummer : 71396w Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XII. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXI. Bezirkes UID-Nummer : ATU16210507 |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Allgemeines Gewerbe<6430> : Arbeitskräfteüberlasser
Vermittlung und Organisation von Schulungen und Seminaren Autobusunternehmungen<5263> : Kraftfahrlinien Elektro-u.Alarmanlagentechnik sowie Kommunikationselektronik<739> : Kommunikationstechniker Gastronomie<766> : Buffet
Kantine
Werksküche, Lieferküche Schienenbahnen<5358> : Tischler<5309> : Unternehmensberatung und Informationstechnologie<5344> : IT-Dienstleister
Unternehmensberater
Gewerbeberechtigungen aufrecht Eisenbahnunternehmen gem. Par.35 Abs.1 Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl. Nr. I/138/2003 (BBStrG) i.V.m. Par.58 EisbG und Par.51 Abs.2 BBStrG : seit: Samstag, 01. Jänner 2005GF: - Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik : seit: Mittwoch, 27. Dezember 2000GF: Ing. Johann Kohlhofer Überlassung von Arbeitskräften (Par.257 GewO.1994) : seit: Freitag, 22. Oktober 1999GF: Mag. Thomas Schmitzer Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Wien - Steinberg (1155), mit der Gültigkeit bis 31.7.97; verlängert bis: 21.5.2012 (Wirksamkeit: 22.5.97, Zl.241233/6-VI/4/97 v.22.5.97) : seit: Donnerstag, 30. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Wien - Kittsee (1193), mit der Gültigkeit bis 26.1.2012 : seit: Montag, 27. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Wien/Hütteldorf - Kronstein (1077), mit der Gültigkeit bis 26.1.2012 : seit: Montag, 27. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Rodaun - Perchtoldsdorf - Mödling (1109), mit der Gültigkeit bis 26.1.2012 : seit: Montag, 27. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien/Hütteldorf - Riederberghöhe (1075), mit der Gültigkeit bis 26.1.2012 : seit: Montag, 27. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien - Großkadolz (1021), mit der Gültigkeit bis 9.1.2012 : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien - Großschönau (1029), mit der Gültigkeit bis 1.1.2012 : seit: Donnerstag, 02. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien - Raabs a.d. Thaya (1025), mit der Gültigkeit bis 1.1.2012 : seit: Donnerstag, 02. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien Floridsdorf - Korneuburg (1017), mit der Gültigkeit bis 1.1.2012 : seit: Donnerstag, 02. Jänner 1997GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien/Westbahnhof - Wien/Südbahnhof - Flughafen Wien/Schwechat (1187), mit der Gültigkeit bis 10.3.2010 : seit: Freitag, 10. März 1995GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Schwechat - Wien - St. Pölten mit der Gültigkeit bis 31.12.2009 : seit: Freitag, 09. Dezember 1994GF: - Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Wien/Mitte Bhf. - Klein Neusiedl/Enzersdorf a.d. Fischa (1171), mit der Gültigkeit bis 31.1.97; verlängert bis 26.1.2012 (BM f.öffentl.Wirtsch.u.Verkehr Zl. 241.238/1-VI/4/97 v.27.1.97) : seit: Freitag, 29. Jänner 1982GF: - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie Wien - Neusiedl am See - Andau (1173), mit der Gültigkeit bis 31.1.97; verlängert bis 31.7.97 (BM f.Wissensch.,Verk.u.Kunst Zl.241239/2-VI/4/97 v.30.1.97); verlängert bis 15.7.2012 (BM f.Wissenschaft und Verkehr Zl.241239/3-VI/4/97 v.16.7.97) : seit: Freitag, 29. Jänner 1982GF: - Bau und Betrieb von Bundeseigenen Eisenbahnen, gem. Par.14 Abs.2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl.60 : seit: Donnerstag, 06. März 1969GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Betriebsgaststätte mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung und Verkauf von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang, beschränkt auf die in der Hauptwerkstätte Floridsdorf beschäftigten Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen und auf die jeweilige Arbeitszeit in dieser Werkstätte : seit: Dienstag, 14. Oktober 1958GF: Edith Fleischanderl Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Frachtenbahnhofkantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung und Verkauf von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung von Kaffee und Tee im Anschluss an die im Lokale eingenommenen Speisen; lit.g Haltung von erlaubten Spielen mit Ausnahme des Billardspieles, beschränkt auf die im Bahnhofgelände beschäftigten Personen (Verfrächter, Ladearbeiter und sonstige Bahnbenützer) sowie auf die zwischen den bahnamtlichen Sperrzeiten für das Frachtenbahnhofgelände gelegene Tageszeit : seit: Freitag, 12. April 1957GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Organisation von Schulungsveranstaltungen : seit: Mittwoch, 06. November 2002GF: - Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation : seit: Mittwoch, 06. November 2002GF: - Elektro-u.Alarmanlagentechnik sowie Kommunikationselektronik : seit: Donnerstag, 10. Oktober 1996GF: - Tischler : seit: Dienstag, 23. Juli 1996GF: - Radio und Videoelektroniker gem. Par.94 Z.26 GewO.1994 : seit: Donnerstag, 11. Juli 1996GF: Ing. Johann Kohlhofer Tischler (Par.94 Z.37 GewO.1994) : seit: Freitag, 16. Juni 1995GF: Willibrand Brunner Gastgewerbe in der Betriebsart eines Bahnhof-Buffets mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Freitag, 22. April 1983GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform eines Bahnhofbuffets mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen waren Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang : seit: Freitag, 07. Februar 1958GF: - |
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Olah Renate
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| Details: |
Firmenname : Olah Renate Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des IX. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Olah Renate
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart einer Clubkantine mit den Berechtigungen nach Par.142 Abs.1 GewO.1994 Z.2,3,4 : seit: Freitag, 29. September 2000GF: - |
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Österreichische Jungarbeiterbewegung
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| Details: |
Firmenname : Österreichische Jungarbeiterbewegung Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XII. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Österreichische Jungarbeiterbewegung
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Private Krankenanstalten und Kurbetriebe<5266> : Altenheime und Pflegeeinrichtungen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Betrieb und Betriebsführung einer Senioren-Wohnanlage : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Heimkantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung und Verkauf von kalten Speisen, Suppen, warmen Wurstwaren und Eier in jeder Zubereitungsart in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Flaschenbier, Wein und Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Rum und Weinbrand als Beigabe zu Tee; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang, beschränkt auf die im Heime wohnenden und deren Gäste : seit: Donnerstag, 13. September 1973GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Gast- und Schankgewebe in der Betriebsform eines Hotels mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.a Beherbergung von Fremden, beschränkt auf die Beherbergung von Jugendlichen (bis 21 Jahre) und Studenten sowie der Begleitpersonen derartiger Gruppen; lit.b Verabreichung von Brot, Gebäck, Backwaren, Butter, Marmeladen, Honig, Eiern in jeder Form, Käse- und Wurstwaren in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.d Ausschank von Rum und Weinbrand als Beigabe zu Kaffee und Tee; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.b, D, F beschränkt auf die beherbergten Gäste : seit: Donnerstag, 20. Juni 1968GF: - |
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