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Donner Bernhard Karl
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Donner Bernhard Karl Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Wels |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Donner Bernhard Karl
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<3942> : Platzfuhrwerksgewerbe (Taxigewerbe)
Gewerbeberechtigungen aufrecht Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerks-Gewerbe (Taxigewerbe)) mit einem (1) Personenkraftwagen : seit: Samstag, 20. August 2005GF: - |
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Schatzer Gerhard
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Schatzer Gerhard Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Amstetten |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schatzer Gerhard
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Eisen- und Hartwarenhandel<1209> : Pyrotechnische Artikel Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<1229> : Handel mit Spielwaren
Gewerbeberechtigungen ruhend Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II : seit: Freitag, 09. Dezember 2005GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Dienstag, 28. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmitteln unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II,eingeschr.auf Das Gewerbe darf in d. w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrot. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der wB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechn. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Samstag, 06. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittel Gesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschr.auf das Gewerbe darf in der WB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 24. Oktober 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln gem. § 193 Abs.1 Z.2 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 1974 : seit: Donnerstag, 24. Februar 2000GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973 : seit: Dienstag, 13. Juli 1993GF: - |
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Schatzer Gerhard
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Schatzer Gerhard Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Amstetten |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schatzer Gerhard
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Eisen- und Hartwarenhandel<1209> : Pyrotechnische Artikel Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<1229> : Handel mit Spielwaren
Gewerbeberechtigungen ruhend Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II : seit: Freitag, 09. Dezember 2005GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Dienstag, 28. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmitteln unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II,eingeschr.auf Das Gewerbe darf in d. w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrot. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der wB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechn. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Samstag, 06. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittel Gesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschr.auf das Gewerbe darf in der WB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 24. Oktober 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln gem. § 193 Abs.1 Z.2 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 1974 : seit: Donnerstag, 24. Februar 2000GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973 : seit: Dienstag, 13. Juli 1993GF: - |
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Schatzer Gerhard
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Firmenname : Schatzer Gerhard Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Amstetten |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schatzer Gerhard
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Eisen- und Hartwarenhandel<1209> : Pyrotechnische Artikel Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<1229> : Handel mit Spielwaren
Gewerbeberechtigungen ruhend Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II : seit: Freitag, 09. Dezember 2005GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Dienstag, 28. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmitteln unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemittlen und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artiekln der Klasse II, eingeschr. auf das Gewerbe darf in der w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 17. Dezember 2004GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II,eingeschr.auf Das Gewerbe darf in d. w.B. nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrot. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf Das Gewerbe darf in der wB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechn. Artikeln nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Samstag, 06. Dezember 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündemitteln uns sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schiess- und Sprengmittel Gesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschr.auf das Gewerbe darf in der WB nur unter der Auflage ausgeübt werden, dass die pyrotechnischen Artikel nicht in Selbstbedienungsform, sondern durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden. : seit: Freitag, 24. Oktober 2003GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln gem. § 193 Abs.1 Z.2 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 1974 : seit: Donnerstag, 24. Februar 2000GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973 : seit: Dienstag, 13. Juli 1993GF: - |
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