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Lep & Koller OEG
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Lep & Koller OEG Firmenbuchnummer : 281474h Firmengericht : Landesgericht für ZRS Graz Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Graz |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Lep & Koller OEG
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark LGr Außenhandel<2686> : Exporthandel
Importhandel
nebenbetreutes Gremium LGr Fahrzeughandel<4137> : Automobilhandel
hauptbetreutes Gremium LGr Holz- und Baustoffhandel<3337> : nebenbetreutes Gremium LGr Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3163> : Galanteriewarenhandel
Silvesterartikelhandel LI Bodenleger<2720> : Bodenleger
Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994 : seit: Mittwoch, 03. Dezember 2008GF: Otto Koller Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994 eingeschränkt auf Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Geschenks- artikeln in der Zeit vom 2.12. bis 24.12. eines jeden Jahres sowie Kleinhandel mit Silvesterartikeln in der Zeit vom 27.12. bis 31.12. eines jeden Jahres : seit: Mittwoch, 03. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994 eingeschränkt auf Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Geschenksartikeln in der Zeit vom 2.12. bis 24.12. eines jeden Jahres sowie Kleinhandel mit Silvesterartikeln in der Zeit vom 27.12. bis 31.12. eines jeden Jahres : seit: Mittwoch, 03. Dezember 2008GF: - Bodenleger gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 : seit: Samstag, 02. Dezember 2006GF: Mario Lep |
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Löschnigg Rene
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Löschnigg Rene Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Graz Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Bezirkshauptmannschaft Liezen Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag Bezirkshauptmannschaft Voitsberg |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Löschnigg Rene
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark LGr Eisen- und Hartwarenhandel<4040> : Pyrotechnikhandel LGr Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3163> : Silvesterartikelhandel
Gewerbeberechtigungen ruhend Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Montag, 22. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Donnerstag, 04. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Montag, 01. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. November 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 22. August 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 27. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Dienstag, 04. Dezember 2007GF: - |
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Löschnigg Rene
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Löschnigg Rene Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Graz Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Bezirkshauptmannschaft Liezen Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag Bezirkshauptmannschaft Voitsberg |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Löschnigg Rene
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark LGr Eisen- und Hartwarenhandel<4040> : Pyrotechnikhandel LGr Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3163> : Silvesterartikelhandel
Gewerbeberechtigungen ruhend Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Montag, 22. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Donnerstag, 04. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Montag, 01. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. November 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 22. August 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 27. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Dienstag, 04. Dezember 2007GF: - |
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Löschnigg Rene
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Firmenname : Löschnigg Rene Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Graz Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Bezirkshauptmannschaft Liezen Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag Bezirkshauptmannschaft Voitsberg |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Löschnigg Rene
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark LGr Eisen- und Hartwarenhandel<4040> : Pyrotechnikhandel LGr Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3163> : Silvesterartikelhandel
Gewerbeberechtigungen ruhend Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Dienstag, 23. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Montag, 22. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Donnerstag, 04. Dezember 2008GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Montag, 01. Dezember 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. November 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 22. August 2008GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Freitag, 28. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 27. Dezember 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gemäß § 94 Z. 18 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, im Hauptstandort eingeschränkt auf den Bürobetrieb : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Silvesterartikeln in der Zeit von 27.12. bis 31.12. jeden Jahres : seit: Dienstag, 04. Dezember 2007GF: - |
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