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Klement Wolfgang
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Firmenname : Klement Wolfgang Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Wels |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Klement Wolfgang
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<3942> : Platzfuhrwerksgewerbe (Taxigewerbe)
Gewerbeberechtigungen aufrecht Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbe Taxigewerbe) mit einem (1) Personenkraftwagen : seit: Donnerstag, 20. September 2001GF: - |
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Leitner Andreas
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Firmenname : Leitner Andreas Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Dornbirn |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Leitner Andreas
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe m. Personenkraftwagen<1663> : Mietwagengewerbe
Taxigewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe mit 1 PKW : seit: Dienstag, 30. Mai 2006GF: Peter Leitner Personenbeförderung mt 6 PKW, die zu jedermans Gebrach an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von F
ernmeldeeinrichtungenangefordert werden, erweitert auf 7 PKW am 7.7.2004 : seit: Mittwoch, 23. April 2003GF: Peter Leitner |
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Düringer Josef Anton
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| Details: |
Firmenname : Düringer Josef Anton Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Bregenz |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Düringer Josef Anton
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe m. Personenkraftwagen<1663> : Mietwagengewerbe
Taxigewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung einesgeschlossenen Teilnehmerkreises mit einem Personenkraftwagen unter Beistellung
des Lenkers aufgrundbesonderer Aufträge (Bestellungen) gem. Par. 2 Abs. 1, Par. 3 Abs. 1 Z. 2, Par. 4 Abs. 1 i.V.m. Par. 5 Abs.
1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (Mietwagengewerbe) : seit: Montag, 10. November 1997GF: - Konzession für die Personenbeförderung mit 2 PKW,die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder dur
ch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angeforder werden, sowie diealleinige Beförderung von Sachen, die von einer Person oh
ne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel getragen werden kann gem. Par.2 Abs. 1, Par.3 Abs.1Z 3, Par.4 Abs. 1 i.V.m. Par.5 Abs.1
Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 (Taxigewerbe),erweitert auf 3 PKW am 16.2.2000 : seit: Montag, 10. November 1997GF: - |
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Traunik Zdravko
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Traunik Zdravko Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Klagenfurt |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Traunik Zdravko
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 2 KFZ
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsm. Personenbeförderung mit Personenkraftwagen für die zu jedermanns Gebrauch an öffentl. Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden, beschr. auf 1 PKW (Taxi-Gewerbe). Erweitert auf 2 PKW, Mag. K 31.3.2009 : seit: Freitag, 07. November 2008GF: Dieter Bruno Tischler |
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