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Duhs Christian
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| Details: |
Firmenname : Duhs Christian Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Bezirkshauptmannschaft Villach-Land |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Duhs Christian
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 1 KFZ
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalt-en werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angeford-ert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerks-Gewerbe T- axi-Gewerbe ), beschränkt auf die Verwendung von einem PKW : seit: Freitag, 21. November 2008GF: - Taxi-Gewerbe (§ 3 Abs.1 Z. 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz),beschränkt auf 1 Personenkraftwagen : seit: Montag, 30. April 2001GF: - |
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Duhs Christian
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| Details: |
Firmenname : Duhs Christian Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Bezirkshauptmannschaft Villach-Land |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Duhs Christian
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 1 KFZ
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalt-en werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angeford-ert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerks-Gewerbe T- axi-Gewerbe ), beschränkt auf die Verwendung von einem PKW : seit: Freitag, 21. November 2008GF: - Taxi-Gewerbe (§ 3 Abs.1 Z. 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz),beschränkt auf 1 Personenkraftwagen : seit: Montag, 30. April 2001GF: - |
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Silbernagl Karl Peter
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Silbernagl Karl Peter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Silbernagl Karl Peter
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Nahrungs-und Genussmittelgewer<6551> : Spirituosenerzeuger Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 2 KFZ
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerks-Gewerbe Taxi-Gewerbe ) beschränkt auf 2 PKW : seit: Donnerstag, 23. November 2006GF: - Spirituosenerzeuger gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994 : seit: Montag, 18. September 2006GF: - |
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Moritz & Moritz OHG
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| Details: |
Firmenname : Moritz & Moritz OHG Firmenbuchnummer : 174987i Firmengericht : Landesgericht Feldkirch Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Bregenz |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Moritz & Moritz OHG
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Fachgruppe des Fahrzeughandels<1510> : Handel mit KFZ-Zubehör Hauptbetreuung Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe<1665> : Grenzüberschreitender Güterverkehr
Güterbeförderung bis 3.500 kg Gesamtgewicht Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe m. Personenkraftwagen<1663> : Mietwagengewerbe
Taxigewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Weitere Betriebsstätte auf Grund des Gewerbescheines vom 23.4.2002 - Personenbeförderung mit 1 PKW die zu jedermanns Gebrauch an
öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden, sowie dieallein
ige Beförderung von Sachen, die von einer Person ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel getragen werden können (Taxigewerbe)
gem. § 3 Abs. 1Z. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz : seit: Freitag, 19. Dezember 2003GF: - Handelsgewerbe : seit: Donnerstag, 03. April 2003GF: Harald Moritz Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreisesmit 2 PKW unter Beistellung des Lenkers auf Grundbesonderer Aufträge (Bestellun
gen) Mietwagengewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz, eingeschränkt auf 1 PKW am 8.1.2004; er
weitert auf 2 PKW am 12.3.2008 : seit: Freitag, 29. März 2002GF: Dieter Moritz Personenbeförderung mit 3 PKW, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme vo
n Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden, sowie die alleinige Beförderung von Sachen, die von einer Person ohne Zuhilfenahme
technischer Hilfsmittel getragen werden können (Taxigewerbe) gem. § 3 Abs. 1 Z. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz;
erweitert auf 6 PKW am 12.3.2008 : seit: Freitag, 29. März 2002GF: Dieter Moritz Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit vier Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf 3 KFZ bis 3,5
t und 1 KFZ bis 6 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, erweitert auf 5 KFZam 3.7.2000 : seit: Dienstag, 01. Dezember 1998GF: Harald Moritz Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchstenzulässigen Gesamtgewichte 3.
500 kg nicht übersteigt : seit: Dienstag, 06. Oktober 1998GF: Harald Moritz |
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