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Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H.
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. Firmenbuchnummer : 117696h Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des IV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des IX. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des VI. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XIV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XIX. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXI. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H.
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Buffet
Kantine Kaffeehäuser<5291> : Espresso
Kaffeehäuser
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastronomie : seit: Donnerstag, 31. August 2006GF: - Gastronomie : seit: Mittwoch, 21. Jänner 2004GF: - Gastronomie : seit: Mittwoch, 21. Jänner 2004GF: - Gastgewerbe (§ 94 Z 26) in der Betriebsart eines Espressos mit den Berechtigungen nach § 111 GewO 1994, BGBl. I Nr. 111/2002 Z 2 Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken : seit: Montag, 26. August 2002GF: - Gastronomie : seit: Donnerstag, 29. März 2001GF: Mag. Albert Kaißl Gastronomie : seit: Donnerstag, 14. April 1994GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach Par.148 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Mittwoch, 03. November 1993GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Freitag, 25. Juni 1993GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart eines Kaffeehauses mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Montag, 07. August 1989GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4, beschränkt hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten (Geschäftsführer: Mag. Albert Kaissl, auf Grund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gem. Par.28 GewO.1973 mit Ausnahme des Prüfungsteiles Ausbilderprüfung) : seit: Mittwoch, 15. März 1989GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Mittwoch, 08. Februar 1984GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973 Z.2,3,4, mit der Beschränkung hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten. (Geschäftsführer: Mag. Albert Kaissl, auf Grund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises mit Ausnahme des Prüfungsteiles Ausbilderprüfung, gem. Par.28 GewO.1973) : seit: Montag, 20. Dezember 1982GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen gem. Par.189 Abs.1 GewO.1973 Z.2, Z.3, Z.4 : seit: Donnerstag, 02. August 1979GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973 Z.2, Z.3, Z.4, mit der Beschränkung hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten : seit: Freitag, 09. Juni 1978GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2, Z.3, Z.4, mit der Beschränkung hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten : seit: Donnerstag, 11. August 1977GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2, Z.3, Z.4, mit der Beschränkung hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten. Erweitert auf: Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973 Z.2,3,4 (Wirksamkeit: 24.3.98, MBA 21-G-G 3662/98 v.26.3.98) : seit: Donnerstag, 26. Mai 1977GF: Mag. Albert Kaißl Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973 Z.2, Z.3, Z.4, mit der Beschränkung hinsichtlich des Besucherkreises auf Studenten : seit: Mittwoch, 04. Februar 1976GF: Mag. Albert Kaißl |
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Österreichischer Hockey-Verband (ÖHV)
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| Details: |
Firmenname : Österreichischer Hockey-Verband (ÖHV) Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Österreichischer Hockey-Verband (ÖHV)
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Sportplatzkantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b,C,D,E,F,G, beschränkt auf die Mitglieder des Clubs und auf die Besucher des Sportplatzes (näheres siehe Akt). Erweitert um: die Berechtigung nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von einer warmen Tagesspeise (Wirksamkeit: 24.1.74, MBA 2-Gew 12216/1/73 v.19.11.73). Erweitert auf: Gastgewerbe in der Betriebsart einer Sportplatzkantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2 Verabreichung von Speisen jeder Art und der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, beschränkt auf kalte und warme Wurstwaren, Eiern in jeder Form, Backwaren, Zuckerwaren, Brot, Gebäck und Schokolade, sowie die Verabreichung einer warmen Tagesspeise; Z.3 Ausschank von alkoholischen Getränken beschränkt auf Sitz- und Stehgäste; Z.4 Ausschank von nichtalkoholischen Getränken, beschränkt auf die Mitglieder des Clubs und auf die Besucher des Sportplatzes (Wirksamkeit: 19.3.76, MBA 2-Gew 12216/4/75 v.9.2.76) : seit: Mittwoch, 01. Februar 1967GF: - |
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Pachler Ferdinand
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| Details: |
Firmenname : Pachler Ferdinand Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Pachler Ferdinand
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 124 Z 8 GewO 1994) in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach § 142 Abs.1 GewO 1994, Z 2 Verabreichung von Speisen jeder Art und der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, Z 3 Ausschank von alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen, Z 4 Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen : seit: Dienstag, 23. Juli 2002GF: - |
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Pasek Heidemarie
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Pasek Heidemarie Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XVII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Pasek Heidemarie
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Unternehmensberatung und Informationstechnologie<5344> : IT-Dienstleister
Gewerbeberechtigungen aufrecht Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik : seit: Mittwoch, 18. August 2004GF: - Gastgewerbe (Par.124 Z.8 GewO.1994) in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.142 Abs.1 GewO.1994, Z.2,3,4, aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gem. Par.28 GewO.1994 : seit: Mittwoch, 02. Jänner 2002GF: - |
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