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Bacher Touristik GmbH
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Bacher Touristik GmbH Firmenbuchnummer : 299825w Firmengericht : Landesgericht Klagenfurt Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Magistrat der Stadt Klagenfurt |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bacher Touristik GmbH
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Autobusunternehmungen<6621> : Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 1 Fahrzeug
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 20 Fahrzeugen
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 3 Fahrzeugen
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 4 Fahrzeugen
Autobus-Linienkonzession ohne Beschränkung Gastronomie<6606> : Kaffeerestaurants Hotellerie<6610> : Fremdenheime,Frühstückspensionen bis 20 Betten Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 1 KFZ
Taxi-Mietauto mit 2 KFZ Reisebüros<6613> : Reisebüro-Vollkonzession unbeschr. Reisebürogewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 2 PKW : seit: Samstag, 15. Dezember 2007GF: Mag. Martin Bacher Gastgewerbe gemäß § 94 Ziffer 26 GewO 1994 in der Betriebsart "Frühstückspension" mit den Berechtigungen gemäß § 111 Abs.1 Ziffer 1 und 2 GewO 1994 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Ulrich Bacher Gastgewerbe gemäß § 94 Ziffer 26 GewO 1994 in der Betriebsart "Kaffeerestaurant" mit der Berechtigung gemäß § 189 Abs.1 Ziffer 2 - 4 GewO 1973 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Ulrich Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung von 20 Omnibussen Erweiterung auf die Verwendung von 25 Omnibussen mit Wirkung vom 22.02.2008, ZWN, eingeschränkt auf 4 Omnibusse : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung von 20 Omnibussen. Erweiterung auf die Verwendung von 25 Omnibussen mit Wirkung vom 22.02.2008 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Personenkraftwagen unter Beistellung eines Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagengewerbe), beschränkt auf die Verwendung von einem PKW - § 3 Abs. 1 Z. 2, 5, 5a, Abs. 1 Z. 3 und 15 Abs. 2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1952, i.d.d.g.F. : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen, die zu jedermanns Gebrauch unter Einzelvergebung der Sitzplätze an öffentlichen Orten bereitgehalten oder angeboten werden (Ausflugswagen-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 1 Omnibus : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (Taxi-Gewerbe) beschränkt auf 2 PKW s § 3 Abs. 1 Z. 3, 5, 5a Abs. 1 Z. 4 und 15 Abs. 2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1952 i.d.d.g.F. : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden Taxi-Gewerbe beschränkt auf die Verwendung eines PKW mit 9 Sitzplätzen : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die Kraftfahrlinie " St. Oswald-Radenthein-Erlacherhütte" samt Stichstrecken "Feld am See-Radenthein" und "Döbriach-Radenthein" : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession zum Betriebe des Mietwagen-Gewerbes nach § 3 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes vom 2.4.1952, BGBl. Nr. 85 i.d.g.F., beschränkt auf die Verwendung dreier Omnibusse : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung eines PKW mit 9 Sitzplätzen : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei PKW Einschränkung auf die Verwendung von einem PKW mit Wirkung vom 15.06.1998 - ha. Zl-.: 2.354/98 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei PKW Einschränkung auf die Verwendung von einem PKW mit Wirkung vom 15.06.1998 - ha. Zl-.: 2.354/98, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - |
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Bacher Touristik GmbH
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Bacher Touristik GmbH Firmenbuchnummer : 299825w Firmengericht : Landesgericht Klagenfurt Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Magistrat der Stadt Klagenfurt |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bacher Touristik GmbH
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Autobusunternehmungen<6621> : Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 1 Fahrzeug
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 20 Fahrzeugen
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 3 Fahrzeugen
Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 4 Fahrzeugen
Autobus-Linienkonzession ohne Beschränkung Gastronomie<6606> : Kaffeerestaurants Hotellerie<6610> : Fremdenheime,Frühstückspensionen bis 20 Betten Personenbeförderung PKW<6620> : Taxi-Mietauto mit 1 KFZ
Taxi-Mietauto mit 2 KFZ Reisebüros<6613> : Reisebüro-Vollkonzession unbeschr. Reisebürogewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 2 PKW : seit: Samstag, 15. Dezember 2007GF: Mag. Martin Bacher Gastgewerbe gemäß § 94 Ziffer 26 GewO 1994 in der Betriebsart "Frühstückspension" mit den Berechtigungen gemäß § 111 Abs.1 Ziffer 1 und 2 GewO 1994 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Ulrich Bacher Gastgewerbe gemäß § 94 Ziffer 26 GewO 1994 in der Betriebsart "Kaffeerestaurant" mit der Berechtigung gemäß § 189 Abs.1 Ziffer 2 - 4 GewO 1973 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Ulrich Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung von 20 Omnibussen Erweiterung auf die Verwendung von 25 Omnibussen mit Wirkung vom 22.02.2008, ZWN, eingeschränkt auf 4 Omnibusse : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung von 20 Omnibussen. Erweiterung auf die Verwendung von 25 Omnibussen mit Wirkung vom 22.02.2008 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Personenkraftwagen unter Beistellung eines Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagengewerbe), beschränkt auf die Verwendung von einem PKW - § 3 Abs. 1 Z. 2, 5, 5a, Abs. 1 Z. 3 und 15 Abs. 2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1952, i.d.d.g.F. : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen, die zu jedermanns Gebrauch unter Einzelvergebung der Sitzplätze an öffentlichen Orten bereitgehalten oder angeboten werden (Ausflugswagen-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 1 Omnibus : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (Taxi-Gewerbe) beschränkt auf 2 PKW s § 3 Abs. 1 Z. 3, 5, 5a Abs. 1 Z. 4 und 15 Abs. 2 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1952 i.d.d.g.F. : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden Taxi-Gewerbe beschränkt auf die Verwendung eines PKW mit 9 Sitzplätzen : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession für die Kraftfahrlinie " St. Oswald-Radenthein-Erlacherhütte" samt Stichstrecken "Feld am See-Radenthein" und "Döbriach-Radenthein" : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession zum Betriebe des Mietwagen-Gewerbes nach § 3 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes vom 2.4.1952, BGBl. Nr. 85 i.d.g.F., beschränkt auf die Verwendung dreier Omnibusse : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe) beschränkt auf die Verwendung eines PKW mit 9 Sitzplätzen : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Reisebüros gemäß § 208 GewO 1973, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei PKW Einschränkung auf die Verwendung von einem PKW mit Wirkung vom 15.06.1998 - ha. Zl-.: 2.354/98 : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: Mag. Martin Bacher Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei PKW Einschränkung auf die Verwendung von einem PKW mit Wirkung vom 15.06.1998 - ha. Zl-.: 2.354/98, ZWN : seit: Freitag, 12. Oktober 2007GF: - |
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Bahn und Museum Betriebsgesellschaft mbH
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Bahn und Museum Betriebsgesellschaft mbH Firmenbuchnummer : 107306d Firmengericht : Landesgericht Klagenfurt Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land Magistrat der Stadt Klagenfurt |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bahn und Museum Betriebsgesellschaft mbH
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Autobusunternehmungen<6621> : Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 4 Fahrzeugen Schifffahrtsunternehmungen<6619> : 2 Motorboote mit 51-150 Sitzpl
Gewerbeberechtigungen aufrecht Schifffahrtskonzession zur personenbeförderung im Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr durch Bereitstellen von 2 Fahrgastschiffen (Loretto und Lorelei) zur Beförderung von je Max. 70 Fahrgästen auf dem Wörthersee, befristet bis 31.12.2010 : seit: Donnerstag, 26. August 2004GF: Ing. Hans Georg Prix Mietwagengewerbe mit Omnibussen, eingeschränkt auf 4 Omnibusse.(Abstellplätze im Bereich des Technik-Museums "Historama" in Ferlach) : seit: Donnerstag, 18. Dezember 2003GF: Ing. Hans Georg Prix |
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Busreisen Breithuber KEG
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Busreisen Breithuber KEG Firmenbuchnummer : 206703a Firmengericht : Landesgericht Klagenfurt Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Busreisen Breithuber KEG
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten Autobusunternehmungen<6621> : Autobus (Miet-, Ausflugs- od. Hotelwagen) mit 2 Fahrzeugen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen, die zu jedermanns Gebrauch unter Einzelvergebung der Sitzplätze an öffentlichen Orten bereitgehalten oder angeboten werden (Ausflugswagengewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 2 Omnibussen : seit: Mittwoch, 06. Juni 2001GF: Peter Franz Breithuber Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Mietwagen-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung von 2 Omnibussen : seit: Freitag, 16. März 2001GF: Peter Franz Breithuber |
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