 |
Dogas Verka
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Dogas Verka Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XIII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Dogas Verka
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Kantine : seit: Montag, 08. Jänner 2007GF: - |
|
|
|
 |
EB-Restaurantsbetriebe Ges.m.b.H.
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : EB-Restaurantsbetriebe Ges.m.b.H. Firmenbuchnummer : 58801y Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XI. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : EB-Restaurantsbetriebe Ges.m.b.H.
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Werksküche, Lieferküche
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastronomie : seit: Mittwoch, 11. Dezember 1996GF: - Gastronomie : seit: Montag, 18. Dezember 1995GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart einer Betriebsküche mit den Berechtigungen nach Par.148 Abs.1 GewO.1973 Z.2,3,4 : seit: Dienstag, 18. Jänner 1994GF: Nina Kubena |
|
|
|
 |
Erster Sportklub Kalksburg
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Erster Sportklub Kalksburg Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Erster Sportklub Kalksburg
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Sportplatzkantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung und Verkauf von belegten Broten und Kanditen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Flaschenbier; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang, alle Berechtigungen beschränkt auf die Dauer des Bestandes des Sportplatzes und auf die Besucher und Spieler des Sportplatzes. Erweitert um: lit.d Ausschank von Rum und Weinbrand als Beigabe zu Kaffee und Tee (MBA 23-Gew 3401/1/71 v.24.12.71). Erweitert um: die Berechtigung nach Par.16 GewO. lit.c glasweiser Ausschank von Wein (MBA 23-Gew 3401/1/73 v.19.11.73) (Geschäftsführer: Biermayer Franz, unter Ausschluss des Rechtes zur Ausbildung von Lehrlingen und mit der Beschränkung der Gültigkeit auf den Standort) : seit: Mittwoch, 05. Oktober 1960GF: Franz Biermayer |
|
|
|
 |
Erzdiözese Wien
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Erzdiözese Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXI. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Erzdiözese Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Buffet
Gasthaus, Speisehaus
Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart einer Betriebsküche (Kantine) : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: Zikreta Causevic Gastgewerbe in der Betriebsart einer Studentenmensa mit den Berechtigungen nach Par.148 Abs.1 GewO.1973 Z.2,3,4 : seit: Donnerstag, 01. Juli 1993GF: Regina Pistor Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform eines Schulbuffets mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO lit.b Verabreichung und Verkauf von kalten Speisen, heißen Wurstwaren, Eiern in jeder Zubereitungsart, Brot, Gebäck, Schokolade, Zuckerbäckerwaren, Suppen, in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Flaschenbier und Wein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Sitz- und Stehgäste; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade Una anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang für die in der Planskizze enthaltenen Räume, beschränkt auf die Schüler und Besucher des Hauses, unter Ausschluss der Verabreichung alkoholischer Getränke in der Form von Wein und gebrannten geistigen Getränken an Studierende (Schüler) während der Unterrichtszeit : seit: Donnerstag, 28. Oktober 1971GF: Herbert Smelik |
|
|
|
|
|