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Bayreder Josef
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Bayreder Josef Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XVI. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bayreder Josef
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Buffet
Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (Par.124 Z.8 GewO.1994) in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach Par.142 Abs.1 GewO.1994 Z.2,3,4 : seit: Freitag, 26. November 1999GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Dienstag, 05. Dezember 1995GF: - |
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Bundesbahnsportverein Wien
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Bundesbahnsportverein Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bundesbahnsportverein Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Hotellerie<767> : Pension
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Pension : seit: Donnerstag, 08. Jänner 2009GF: Dr. Kurt Ebner Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Donnerstag, 23. April 1992GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von kalten und warmen Wurstwaren, Brot, Gebäck und Backwaren; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang beschränkt auf die Vereinsmitglieder und Besucher und auf die Zeit der sportlichen Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 17. Februar 1972GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Beigabe zu Kaffee und Tee; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen mit Ausnahme des Billardspieles, beschränkt auf die Mitglieder des Bundesbahnsportvereines und auf die Veranstaltungsteilnehmer : seit: Donnerstag, 09. Juli 1964GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein und Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen, alle Berechtigungen beschränkt auf die Mitglieder des Vereines und die Besucher der Sport- und Erholungsanlage : seit: Dienstag, 26. April 1960GF: - |
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Bundesbahnsportverein Wien
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| Details: |
Firmenname : Bundesbahnsportverein Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bundesbahnsportverein Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Hotellerie<767> : Pension
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Pension : seit: Donnerstag, 08. Jänner 2009GF: Dr. Kurt Ebner Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Donnerstag, 23. April 1992GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von kalten und warmen Wurstwaren, Brot, Gebäck und Backwaren; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang beschränkt auf die Vereinsmitglieder und Besucher und auf die Zeit der sportlichen Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 17. Februar 1972GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Beigabe zu Kaffee und Tee; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen mit Ausnahme des Billardspieles, beschränkt auf die Mitglieder des Bundesbahnsportvereines und auf die Veranstaltungsteilnehmer : seit: Donnerstag, 09. Juli 1964GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein und Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen, alle Berechtigungen beschränkt auf die Mitglieder des Vereines und die Besucher der Sport- und Erholungsanlage : seit: Dienstag, 26. April 1960GF: - |
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Bundesbahnsportverein Wien
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| Details: |
Firmenname : Bundesbahnsportverein Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bundesbahnsportverein Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Hotellerie<767> : Pension
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Pension : seit: Donnerstag, 08. Jänner 2009GF: Dr. Kurt Ebner Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Donnerstag, 23. April 1992GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von kalten und warmen Wurstwaren, Brot, Gebäck und Backwaren; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang beschränkt auf die Vereinsmitglieder und Besucher und auf die Zeit der sportlichen Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 17. Februar 1972GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Beigabe zu Kaffee und Tee; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen mit Ausnahme des Billardspieles, beschränkt auf die Mitglieder des Bundesbahnsportvereines und auf die Veranstaltungsteilnehmer : seit: Donnerstag, 09. Juli 1964GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein und Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen, alle Berechtigungen beschränkt auf die Mitglieder des Vereines und die Besucher der Sport- und Erholungsanlage : seit: Dienstag, 26. April 1960GF: - |
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