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Bindhammer Heinrich
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Bindhammer Heinrich Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Kufstein |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bindhammer Heinrich
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW
Taxi 5 PKW
Taxi weitere Betriebsstätte FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie<2417> : Computer u. Informationstechnologie LG Handel mit Maschinen, Computersystemen<2044> : Handel mit Computern und Bürosystemen
Handel mit Software (EDV-Programme) LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Einzelhandel
Handel mit Computer im Produktionsbereich
Gewerbeberechtigungen aufrecht Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. : seit: Montag, 17. August 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Computern. : seit: Montag, 17. August 1998GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Mietwagengewerbe mit einem (1) Pkw. : seit: Mittwoch, 01. November 2000GF: - Taxigewerbe mit drei (3) Pkw. Erweitert um einen (1) Pkw, lt. Besch. v. 30.4.1998, 3-893/14-97. : seit: Montag, 13. November 1995GF: - Taxigewerbe mit einem (1) Pkw. Erweitert um zwei (2) Pkw auf insgesamt drei (3) Pkw und eingeschraenkt auf den Buerobetrieb, lt. Verst. v. 12.10,1993,3-893/9-93. Erweitert um einen (1) Pkw auf insgesamt vier (4) Pkw, lt. Besch. v. 30.4.1998, 3-893/14-97. : seit: Dienstag, 29. Dezember 1992GF: - Taxigewerbe mit fünf (5) PKW (Bürobetrieb). : seit: Dienstag, 29. Dezember 1992GF: - |
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Förg Walter Christoph
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Förg Walter Christoph Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Förg Walter Christoph
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW
Mietwagen 2 PKW
Taxi 1 PKW
Taxi 3 PKW
Taxi 4 PKW
Taxi mehr als 5 PKW
Taxi weitere Betriebsstätte FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Servicestationen FG Gastronomie<2444> : Kioske, Würstelstände, Automatenausschank, Stehbuffet LG Fahrzeughandel<2047> : Handel mit Reifen LG Handelsagenten<2108> : Handelsagenten
Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 2, GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 2 (zwei) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 3 GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 4 (vier) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Servicestation (Außenwäsche des Kraftfahrzeuges; Pflege des Lackes durch Polieren und Konservieren; Chromreinigung; Reinigung der Autofenster und Außenspiegel;Scheibenwischerblättertausch; Behebung von Störungen der Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage; Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien; Innenreinigung mittels Staubsauger; Ersetzen von Sicherheitsgurten; Motorwäsche; Unterseitenwäsche; Sprühen des Fahrgestells und der Federn; Aufbringung eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierung; Schmieren der Radlager; Fetten von Seilen und Gestängen; Behebung von Geräuschen an Federn; Ersatz fehlender oder verklemmter Schmiernippel; Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles auf der Hebebühne; Kontrolle und Ergänzung der Bremsflüssigkeit; Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes; Erneuerung des Ölfilters; Kontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen; Reinigung des Verteilers und des Unterbrechers; Ersetzen des Verteilerkopfes; Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung; Luftfilter reinigen und -einsatz wechseln; Kraftstofffilter erneuern; Behebung von Undichtheiten der Wasser- und Heizschläuche; Kühlerreinigung; Kühlwasser überprüfen und erneuern; Einfüllen von Frostschutzmittel; Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung; Austausch von Lampen und Sicherungen; Batteriepflege: Prüfen der Spannung, Nachfüllen von Säure, Schnellladen, Reinigung und Fetten der Klemmen und Pole; Starthilfe; Kontrolle des Luftdruckes und des Profiles von Reifen; Montage und Wuchten von Reifen; Durchführung von kleineren Reparaturen durch Kaltvulkanisieren; Schneekettenmontage; : seit: Dienstag, 10. April 2007GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW : seit: Dienstag, 13. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) und Handelsagenten : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Konzession für die Personenbeförderung mit PKW, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit KFZ betriebenes Platzfuhrwerksgewerbe, Taxigewerbe) gem. § 3 Abs. 1 Z 3 GelVerkG, mit 4 PKW : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 8 PKW lt. Verst. vom 30.07.2008, rk ab 30.07.2008! : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 2 (zwei) PKW. Nunmehr mit 1 (einem) PKW lt. Verst. vom 22.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Donnerstag, 29. Juli 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Einschränkung auf einen (1) Pkw, rk. 04.10.2006! : seit: Freitag, 26. März 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 31.01.2007, rk ab 19.01.2007! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 13.03.2007, rk ab 02.03.2007! Nunmehr mit 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 27.02.2008, rk ab 12.02.2008! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf die Verwendungvon 10 PKW. : seit: Donnerstag, 09. Oktober 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 2 PKW lt. Verst. vom 15.05.2008, rk ab 30.04.2008! : seit: Mittwoch, 30. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit zehn (10) Pkw. : seit: Dienstag, 29. Juli 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier beschränkt auf 2 PKW : seit: Freitag, 11. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit neun (9) Pkw. : seit: Donnerstag, 17. April 2003GF: - Taxigewerbe mit sechs (6) Pkw. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.17.4.2003, 2.0 B-574/24. : seit: Dienstag, 04. Dezember 2001GF: - Taxigewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.3 Gvg, beschraenktauf zwei (2) Pkw. Nunmehr insgesamt vier (4) Pkw,lt.Besch.v.8.6.2000, 2.0 B-574/2. Nunmehr insgesamt sechs (6) Pkw, lt.Besch.v.25.4.2002, 2.0 B-574/11. Nunmehr insgesamt acht (8) Pkw, lt.Besch.v.23.7.2002, 2.0 B-574/14. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.7.11.2002, 2.0 B-574/17. Nunmehr insgesamt elf (11) Pkw, lt.Besch.v.9.5.2003, 2.0 B-574/22. Nunmehr Taxigewerbe mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 22.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr Taxigewerbe mit 2 (zwei) PKW lt. Verst. vom 31.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr beschränkt auf 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 12.06.2008, rk ab 12.06.2008! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Mietwagengewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.2 Gvg, beschraenkt auf zwei (2) Pkw. Nunmehr mit 1 (einen) PKW lt. Verst. vom 07.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: - Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.190 Abs.1 Zif.4 der Gew.O.1973 in der Betriebsart Wuerstelstand. Erweiterung um die Zif.5 des Par.190 Gew.O.1973 lt.Verst.V.29.6.1988, 1-2219/10. : seit: Montag, 22. Juni 1987GF: - |
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Förg Walter Christoph
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| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Förg Walter Christoph Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Förg Walter Christoph
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW
Mietwagen 2 PKW
Taxi 1 PKW
Taxi 3 PKW
Taxi 4 PKW
Taxi mehr als 5 PKW
Taxi weitere Betriebsstätte FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Servicestationen FG Gastronomie<2444> : Kioske, Würstelstände, Automatenausschank, Stehbuffet LG Fahrzeughandel<2047> : Handel mit Reifen LG Handelsagenten<2108> : Handelsagenten
Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 2, GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 2 (zwei) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 3 GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 4 (vier) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Servicestation (Außenwäsche des Kraftfahrzeuges; Pflege des Lackes durch Polieren und Konservieren; Chromreinigung; Reinigung der Autofenster und Außenspiegel;Scheibenwischerblättertausch; Behebung von Störungen der Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage; Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien; Innenreinigung mittels Staubsauger; Ersetzen von Sicherheitsgurten; Motorwäsche; Unterseitenwäsche; Sprühen des Fahrgestells und der Federn; Aufbringung eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierung; Schmieren der Radlager; Fetten von Seilen und Gestängen; Behebung von Geräuschen an Federn; Ersatz fehlender oder verklemmter Schmiernippel; Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles auf der Hebebühne; Kontrolle und Ergänzung der Bremsflüssigkeit; Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes; Erneuerung des Ölfilters; Kontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen; Reinigung des Verteilers und des Unterbrechers; Ersetzen des Verteilerkopfes; Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung; Luftfilter reinigen und -einsatz wechseln; Kraftstofffilter erneuern; Behebung von Undichtheiten der Wasser- und Heizschläuche; Kühlerreinigung; Kühlwasser überprüfen und erneuern; Einfüllen von Frostschutzmittel; Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung; Austausch von Lampen und Sicherungen; Batteriepflege: Prüfen der Spannung, Nachfüllen von Säure, Schnellladen, Reinigung und Fetten der Klemmen und Pole; Starthilfe; Kontrolle des Luftdruckes und des Profiles von Reifen; Montage und Wuchten von Reifen; Durchführung von kleineren Reparaturen durch Kaltvulkanisieren; Schneekettenmontage; : seit: Dienstag, 10. April 2007GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW : seit: Dienstag, 13. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) und Handelsagenten : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Konzession für die Personenbeförderung mit PKW, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit KFZ betriebenes Platzfuhrwerksgewerbe, Taxigewerbe) gem. § 3 Abs. 1 Z 3 GelVerkG, mit 4 PKW : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 8 PKW lt. Verst. vom 30.07.2008, rk ab 30.07.2008! : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 2 (zwei) PKW. Nunmehr mit 1 (einem) PKW lt. Verst. vom 22.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Donnerstag, 29. Juli 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Einschränkung auf einen (1) Pkw, rk. 04.10.2006! : seit: Freitag, 26. März 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 31.01.2007, rk ab 19.01.2007! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 13.03.2007, rk ab 02.03.2007! Nunmehr mit 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 27.02.2008, rk ab 12.02.2008! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf die Verwendungvon 10 PKW. : seit: Donnerstag, 09. Oktober 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 2 PKW lt. Verst. vom 15.05.2008, rk ab 30.04.2008! : seit: Mittwoch, 30. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit zehn (10) Pkw. : seit: Dienstag, 29. Juli 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier beschränkt auf 2 PKW : seit: Freitag, 11. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit neun (9) Pkw. : seit: Donnerstag, 17. April 2003GF: - Taxigewerbe mit sechs (6) Pkw. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.17.4.2003, 2.0 B-574/24. : seit: Dienstag, 04. Dezember 2001GF: - Taxigewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.3 Gvg, beschraenktauf zwei (2) Pkw. Nunmehr insgesamt vier (4) Pkw,lt.Besch.v.8.6.2000, 2.0 B-574/2. Nunmehr insgesamt sechs (6) Pkw, lt.Besch.v.25.4.2002, 2.0 B-574/11. Nunmehr insgesamt acht (8) Pkw, lt.Besch.v.23.7.2002, 2.0 B-574/14. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.7.11.2002, 2.0 B-574/17. Nunmehr insgesamt elf (11) Pkw, lt.Besch.v.9.5.2003, 2.0 B-574/22. Nunmehr Taxigewerbe mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 22.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr Taxigewerbe mit 2 (zwei) PKW lt. Verst. vom 31.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr beschränkt auf 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 12.06.2008, rk ab 12.06.2008! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Mietwagengewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.2 Gvg, beschraenkt auf zwei (2) Pkw. Nunmehr mit 1 (einen) PKW lt. Verst. vom 07.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: - Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.190 Abs.1 Zif.4 der Gew.O.1973 in der Betriebsart Wuerstelstand. Erweiterung um die Zif.5 des Par.190 Gew.O.1973 lt.Verst.V.29.6.1988, 1-2219/10. : seit: Montag, 22. Juni 1987GF: - |
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Förg Walter Christoph
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Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
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| Details: |
Firmenname : Förg Walter Christoph Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Förg Walter Christoph
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW
Mietwagen 2 PKW
Taxi 1 PKW
Taxi 3 PKW
Taxi 4 PKW
Taxi mehr als 5 PKW
Taxi weitere Betriebsstätte FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Servicestationen FG Gastronomie<2444> : Kioske, Würstelstände, Automatenausschank, Stehbuffet LG Fahrzeughandel<2047> : Handel mit Reifen LG Handelsagenten<2108> : Handelsagenten
Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 2, GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 2 (zwei) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z. 3 GelverkG 1996, eingeschränkt auf die Ausübung mit 4 (vier) Pkw : seit: Donnerstag, 07. Mai 2009GF: - Servicestation (Außenwäsche des Kraftfahrzeuges; Pflege des Lackes durch Polieren und Konservieren; Chromreinigung; Reinigung der Autofenster und Außenspiegel;Scheibenwischerblättertausch; Behebung von Störungen der Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage; Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien; Innenreinigung mittels Staubsauger; Ersetzen von Sicherheitsgurten; Motorwäsche; Unterseitenwäsche; Sprühen des Fahrgestells und der Federn; Aufbringung eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierung; Schmieren der Radlager; Fetten von Seilen und Gestängen; Behebung von Geräuschen an Federn; Ersatz fehlender oder verklemmter Schmiernippel; Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles auf der Hebebühne; Kontrolle und Ergänzung der Bremsflüssigkeit; Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes; Erneuerung des Ölfilters; Kontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen; Reinigung des Verteilers und des Unterbrechers; Ersetzen des Verteilerkopfes; Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung; Luftfilter reinigen und -einsatz wechseln; Kraftstofffilter erneuern; Behebung von Undichtheiten der Wasser- und Heizschläuche; Kühlerreinigung; Kühlwasser überprüfen und erneuern; Einfüllen von Frostschutzmittel; Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung; Austausch von Lampen und Sicherungen; Batteriepflege: Prüfen der Spannung, Nachfüllen von Säure, Schnellladen, Reinigung und Fetten der Klemmen und Pole; Starthilfe; Kontrolle des Luftdruckes und des Profiles von Reifen; Montage und Wuchten von Reifen; Durchführung von kleineren Reparaturen durch Kaltvulkanisieren; Schneekettenmontage; : seit: Dienstag, 10. April 2007GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW : seit: Dienstag, 13. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) und Handelsagenten : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Konzession für die Personenbeförderung mit PKW, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit KFZ betriebenes Platzfuhrwerksgewerbe, Taxigewerbe) gem. § 3 Abs. 1 Z 3 GelVerkG, mit 4 PKW : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Taxi-Gewerbe gem. § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 8 PKW lt. Verst. vom 30.07.2008, rk ab 30.07.2008! : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 2 (zwei) PKW. Nunmehr mit 1 (einem) PKW lt. Verst. vom 22.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Donnerstag, 29. Juli 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Einschränkung auf einen (1) Pkw, rk. 04.10.2006! : seit: Freitag, 26. März 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 3 (drei) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 31.01.2007, rk ab 19.01.2007! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession für die Beförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden (mit Kraftfahrzeugen betriebenes Platzfuhrwerksgewerbes, Taxigewerbe) gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG 1996 mit 7 (sieben) PKW. Nunmehr mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 13.03.2007, rk ab 02.03.2007! Nunmehr mit 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 27.02.2008, rk ab 12.02.2008! : seit: Mittwoch, 04. Februar 2004GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf die Verwendungvon 10 PKW. : seit: Donnerstag, 09. Oktober 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier eingeschränkt auf 4 PKW. Nunmehr eingeschränkt auf 2 PKW lt. Verst. vom 15.05.2008, rk ab 30.04.2008! : seit: Mittwoch, 30. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit zehn (10) Pkw. : seit: Dienstag, 29. Juli 2003GF: - Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes gemäß § 3Abs 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz, beschränktauf 11 (elf) PKW eingeschränkt auf Die Ausübung hier beschränkt auf 2 PKW : seit: Freitag, 11. Juli 2003GF: - Taxigewerbe mit neun (9) Pkw. : seit: Donnerstag, 17. April 2003GF: - Taxigewerbe mit sechs (6) Pkw. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.17.4.2003, 2.0 B-574/24. : seit: Dienstag, 04. Dezember 2001GF: - Taxigewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.3 Gvg, beschraenktauf zwei (2) Pkw. Nunmehr insgesamt vier (4) Pkw,lt.Besch.v.8.6.2000, 2.0 B-574/2. Nunmehr insgesamt sechs (6) Pkw, lt.Besch.v.25.4.2002, 2.0 B-574/11. Nunmehr insgesamt acht (8) Pkw, lt.Besch.v.23.7.2002, 2.0 B-574/14. Nunmehr insgesamt neun (9) Pkw, lt.Besch.v.7.11.2002, 2.0 B-574/17. Nunmehr insgesamt elf (11) Pkw, lt.Besch.v.9.5.2003, 2.0 B-574/22. Nunmehr Taxigewerbe mit 9 (neun) PKW lt. Verst. vom 22.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr Taxigewerbe mit 2 (zwei) PKW lt. Verst. vom 31.01.2008, rk ab 31.12.2007! Nunmehr beschränkt auf 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 12.06.2008, rk ab 12.06.2008! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Mietwagengewerbe gem.Par.3 Abs.1 Zif.2 Gvg, beschraenkt auf zwei (2) Pkw. Nunmehr mit 1 (einen) PKW lt. Verst. vom 07.04.2009, rk ab 01.04.2009! : seit: Dienstag, 31. Jänner 1989GF: - Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.190 Abs.1 Zif.4 der Gew.O.1973 in der Betriebsart Wuerstelstand. Erweiterung um die Zif.5 des Par.190 Gew.O.1973 lt.Verst.V.29.6.1988, 1-2219/10. : seit: Montag, 22. Juni 1987GF: - |
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